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Informationen über Organspende

Rund um die Organspende gibt es immer noch viele Fragen und Vorurteile: Was sind die Voraussetzungen für eine Organspende? Wer entscheidet über die Verteilung von Organen? Werden Organspender registriert?

Voraussetzungen:

Keine Altersbegrenzung: Was zählt, ist der jeweilige Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme.

Es gelten zwei Voraussetzungen für eine Organentnahme:

  1. Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt sein.
  2. Eine Einwilligung zur Organspende muss vorliegen. Dies kann eine schriftliche Einverständniserklärung des Spenders (z. B. Organspendeausweis / Patientenverfügung) sein oder sie kann durch eine Person erfolgen, der die Entscheidung übertragen wurde. Andernfalls werden die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen Willen oder im Sinne des Verstorbenen gebeten.

Hier die wichtigsten Fakten:

  • Bereits ab 16 Jahren kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende im Ausweis erklären. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann einer Organspende widersprochen werden.
  • Jeder kann einen Organspendeausweis ausfüllen. Es ist keine ärztliche Untersuchung vorab nötig.
  • Organe, die gespendet werden können, sind: Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm.
  • Keine Registrierung: Der Organspendeausweis ist ein offizielles und rechtlich gültiges Dokument, das die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentiert. Es ist auch möglich, bestimmte Organe von der Spende auszuschließen. Wer seine Entscheidung ändern will, kann dies jederzeit im Organspendeausweis vermerken. Zusätzlich ist es sinnvoll, seine Angehörigen über die Entscheidung zu informieren.
  • Gleiche medizinische Behandlung für Organspender: Die Befürchtung, dass bei möglichen Organspendern auf der Intensivstation nicht mehr alles medizinisch Mögliche getan wird, ist völlig unbegründet. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich um das Leben des Patienten bemühen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun. Erst wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall eingetreten ist, wird über eine mögliche Spende entschieden.
  • Vermittlung über Eurotransplant: Für die Vermittlung von gespendeten Organen ist die Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden für die Mitgliedsländer Deutschlands, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Kroatien, Österreich, Slowenien und Ungarn zuständig. Durch den Zusammenschluss dieser Länder haben die Patienten größere Chancen, ein passendes Organ zu bekommen oder – in dringenden Fällen – möglichst schnell transplantiert zu werden. Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien an die Wartelistenpatienten vergeben. Die Bundesärztekammer hat für Deutschland gemäß dem Transplantationsgesetz Richtlinien für die Organvermittlung erlassen. Im Vordergrund stehen Erfolgsaussicht und Dringlichkeit.

Hier geht’s zum Faktencheck:

Für weitere Informationen zum Thema Organspende folgen Sie bitte diesem Link: www.organspende-info.de

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Über das Infotelefon Organspende können Sie sich, losgelöst vom Aktionstag „Tag der Organspende“, rund um das Thema Organspende informieren. Unter der kostenlosen Rufnummer ist das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Sie haben auch die Möglichkeit, eine E-Mail an uns zu schreiben.

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